Hier siehst Du eine Übersicht über die Führerscheinklassen, die bei uns erworben werden können.
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG – max. 8 Personen außer dem Fahrer
Außerdem darfst Du mit einem KFZ der Klasse B (bis 3,5 t) folgende Hänger ziehen:
- alle FZ-Kombinationen, wobei die zGM des Zugfahrzeuges + zGM des Anhängers 3,5 t Zg nicht überschreiten dürfen
- alle Anhänger bis 750 kg zG, auch wenn das Zugfahrzeg 3,5 t zG hat
Mindestalter: 18 Jahre
- Alternative: Führerschein mit 17 Jahren
Eingeschlossene Klassen: L / AM
Ausbildung in Theorie und Praxis
Prüfung in Theorie und Praxis
Klasse BE
Alle Anhänger, die nicht in die Klasse B fallen, wobei die zG des Anhängers max. 3,5 t wiegen darf
Mindestalter: 18 Jahre oder Führerschein mit 17 Jahren
Vorbesitz: B
Ausbildung: nur praktische Prüfung
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h bbH
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 KW bei Elektromotor
Mindestalter: 15
Eingeschlossene Klassen: S*
Ausbildung in Theorie und Praxis
Prüfung in Theorie und Praxis
*S: Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h bbH
- Hubraum max. max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 KW bei Diesel-/Elektromotor
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge LM max. 350 kg
Mofa
- max. 25 km/h bbH
- einsitzig
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- nur Prüfbescheinigung, kein Führerschein
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: –
Ausbildung in Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie