Fahren ab 17
Ab 16,5 Jahren:
Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich; dabei enthaltene Führerscheinklassen: L, AM und S
Die Ausbildung läuft gleich ab wie bei Führerscheinbewerbern, die 18 Jahre oder älter sind.
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung:
- Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)
- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung
Voraussetzungen für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich bekannte Person/en)
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Der junge Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland und Österreich.
- Die Begleitperson/en stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
- Der Scheckkartenführerschein sollte möglichst beim Landratsamt abgeholt werden.